Martina Munz, SP-Nationalrätin, Kanton Schaffhausen.

09.05.2019

Für Jäger, Sportschützen und Militärangehörige ändert sich nichts. Einzig Personen, die neu eine halbautomatische Waffe mit grossem Magazin kaufen, müssen einem Schützenverein angehören oder regelmässig schiessen. Falls die Waffenrichtlinien in einigen Jahren wieder verschärft werden sollten, kann die Schweiz erneut darüber abstimmen.