Martina Munz, SP-Nationalrätin, Kanton Schaffhausen.
12.03.2020
Der Vorstoss «Muttergebundene Kälberaufzucht» legalisiert die Elternzeitmilch. Neu darf Milch von Kühen verkauft werden, auch wenn das Kalb bei der Mutter saugt. Eine wichtige Forderung bezüglich Tierschutzes. So werden Kälber nach der Geburt nicht mehr von den Müttern getrennt. Ihre Immunität ist ohne Muttermilch geschwächt. Sie werden deshalb meist in Einzelhaltung, in den Kälber-Iglus isoliert aufgezogen. Auch der prophylaktische Antibiotikaeinsatz könnte in der Kälbermast drastisch reduziert werden, wenn krankheitsresistente Kälber in Gruppen zusammengeführt werden.