Martina Munz, SP-Nationalrätin, Kanton Schaffhausen.

15.05.2015

Der Mittelstand ist von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Niemand muss sich Sorgen machen um das Ersparte aus dem Arbeitsverdienst. Das Ersparte ist im Erbfall durch einen hohen Freibetrag geschützt. Auch das Einfamilienhaus kann steuerfrei vererbt werden.